Das oben gezeigte Fotomotiv mit Fütterung von
Möwen
wird wohl in Warnemünde der Vergangenheit
angehören. Wie auch an der an vielen Erholungsorten der Nordsee gilt ab
dem 31.07.2009 Fütterungsverbot für Möwen. Das regelt eine von
Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock erlassene Stadtverordnung auf
Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Das
Verbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die
erwartungsgemäß von Möwen aufgenommen werden.
Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße von
bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Das Fütterungsverbot für
Möwen soll das weitere ungehinderte Anwachsen der Möwenpopulation in
Warnemünde behindern. Damit will die Stadtverwaltung den sich
häufenden Beschwerden von Bewohnern und Gästen über diese
Vögel entgegen treten. Die Stadtverwaltung folgt mit dieser Verordnung
einem Vorschlag betroffener Einwohnerinnen und Einwohner, die auf positive
Erfahrungen mit entsprechenden Verboten in anderen Seebädern
verwiesen.
Leider fehlen bis zum heutigen Tag Hinweisschilder, welche Tagesbesucher aber auch Urlauber auf das Fütterungsverbot von Möwen hinweisen.